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 Letzte Änderung: 12.05.2012 9:57 UhrImpressum

 
 

Schlaganfallsymptome:

Plötzlich

  • Sprach- und Sprechstörungen,
  • Sprachverständnisstörungen,
  • Herabhängende Mundwinkel,
  • Halbseitige Lähmungserscheinungen und/oder
  • Taubheitsgefühle auf einer Körperseite,
  • Sehstörungen / Doppelbilder oder
  • plötzliche Erblindung eines Auges.

Wenn Sie bei sich oder anderen diese Symptome
bemerken, gilt:

Sofort Notruf 112
Schnelles Handeln ist entscheidend!

Viele Schlaganfallopfer sind im Moment des
Geschehens völlig hilflos. In dieser Situation kann es lebensrettend sein, dass Familienmitglieder,
Arbeitskollegen und andere Personen den Ernst der Lage erkennen und richtig handeln.

Der Schlaganfall ist ein Notfall!
Jede Minute zählt !

 
     

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NEUES:

28.04.2012
Erika Stolze:
Leistungen der Pflegeversicherung.

10.03.2012
Infos zu unseren Busausflügen 2012:
An die Mosel im Frühjahr.
Bad Kissingen im Herbst.

INFORMATIONEN:

28.04.2012
Erika Stolze:
Leistungen der Pflegeversicherung.

06.03.2012
Andreas Egry:
Nichtmotorische Störungen nach Schlaganfall.

13.08.2011
Erika Stolze:
Inkontinenz — Maßnahmen zur Förderung der Kontinenz.

12.08.2011
Erika Stolze:
MRSA Multi-resistenter Staphylococcus aureus (resistente Keime).

03.02.2011
Dr. phil. Claudia Sümpelmann:
Depression und Schlaganfall.


 
  TERMINE:

13.05.2012
Frühjahrs–Busausflug an die Mosel.

18.05.2012
Treffen der Gruppe
Bad Homburg.
Vortrag: wissenschaftliches Projekt der Uni-Klinik Frankfurt – Referentin Frau Betaki.

20.05.2012
Frühjahrs–Busausflug an die Mosel.

25.05.2012
Treffen der Gruppe
Mörfelden.
Neurologe Andreas Egry, Rüsselsheim.

01.06.2012
Treffen der Gruppe
Frankfurt.
Leichte Gymnastik mit Herrn Anke und Frau Ludwig.

13.06.2012
Treffen der Gruppe Wiesbaden:
TÜV-Prüfstelle für Fahrerlaubnis nach Schlaganfall.

27.06.2012
Treffen der Gruppe Hattersheim:
"Bluthochdruck", Herr Helmut Schmitt –SHG Bluthochdruck in Frankfurt/M..

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
     

 

 

28.09.2003
Die Gesundheitsreform
von Andrew Miles

 
 


Die Gesundheitsreform ist das Ergebnis einer Vereinbarung zwischen Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) und einem ihrer Amtsvorgänger, Horst Seehofer, handelnd für die Union über die künftige Verteilung der finanziellen Lasten des Gesundheitswesens. Die Schuld für dieses Finanzierungsproblem wird je nach politischer Couleur verschiedentlich gesucht; letztlich aber erscheint es als mehr oder minder unausweichliche Folge der allgemeinen Veralterung der Bevölkerung. Dies ist zwar heutzutage eine allgemeine Erscheinung in Europa, wenn auch in Deutschland das Phänomen relativ neu ist, da die Zuwanderung der „Spätaussiedler“ für einen kontinuierlichen Anstieg der deutschen Bevölkerung Deutschlands während der neunziger Jahre gesorgt hat. In den letzten Jahren jedoch hat diese Zuwanderung merklich nachgelassen – irgendwann ist jeder, der kommen will, auch da – womit die allgemeine jährliche Zunahme der Bevölkerung sich in einen Trend zur Abnahme umkehrte. Hinzu kommen der Beitragsdämpfungseffekt der wohl nicht mehr zu beherrschenden Arbeitslosigkeit – seit Jahren liegt die Quote um oder gar über der 10% Marke – und die zunehmenden medizinischen Ansprüche einer alternden Bevölkerung. Die politische Entscheidung, die Lohnnebenkosten für niedrige bis mittlere Verdienste von derzeit 40,7% - 42,6%* unter 40% zu drücken, tut ein Übriges.

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Die politischen Verhandlungen über die Eckpunkte der Reform gingen am 22. August zu Ende. Nach einer Mitteilung aus dem Gesundheitsministerium am selben Tag soll der durchschnittlicher Krankenkassenbeitragssatz von derzeit 14,3% auf 13,6% in 2004 und 12,15% in 2005 sinken. Diese Beiträge zahlen Arbeitnehmer wie Arbeitgeber je zur Hälfte. Allerdings kommen die Senkungen à la longue eher dem Arbeitgeber zugute, denn ab 2006 soll die Finanzierung des Krankengeldes (Lohnersatz ab der sechsten Krankheitswoche nach dem Auslauf der gesetzlich vorgeschriebenen Lohnfortzahlung) ausschließlich den Arbeitnehmer belasten. Das gleiche gilt bereits ab 2005, wenn auch in der etwas anderen Form der Zusatzversicherung, für den Zahnersatz. Die Zahnersatzversicherung dürfte für einen monatlichen Pauschalpreis von € 6 – so das Ministerium – oder von € 7,50 bis € 10 – so die Versicherungswirtschaft – zu haben sein.

Trotz der Einigung zwischen den beiden großen Parteien hat der gefundene Kompromiß keine wirkliche Begeisterung ausgelöst. Die gedämpften Töne der Bundestagsdebatte nach der ersten Lesung des Gesetzeswerkes am 9. September machten dies mehr als deutlich. Jedoch spüren alle Gesundheitspolitiker die Notwendigkeit, sich unliebsamen Sachzwängen beugen zu müssen, was vielleicht ein schnelleres, reibungsloseres Gesetzgebungsverfahren als inzwischen üblich bewirkt. Jedenfalls konnte der Zeitplan bislang ohne wesentlichen Streit eingehalten werden. Aufkeimende Dispute über Details wurden durch kurzfristig anberaumte Nachverhandlungen zwischen Ulla Schmidt und Horst Seehofer zügig ausgeräumt, sodaß der Gesetzentwurf am 26. September den Bundestag in zweiter und dritter Lesung passieren konnte. Die endgültige Verabschiedung durch den Bundesrat dürfte während der Plenarsitzung am 17. Oktober oder am 7. November erfolgen.

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Bei der Reform geht es zwar in erster Linie, aber nicht ausschließlich um die Kosten. Patientenrechte und eine stärkere Stellung für den Hausarzt bilden weitere Schwerpunkte. Auch ein Abbau der Bürokratie wird geltend gemacht, was sicher nicht für den Zwang auf die chronisch kranken Menschen zutrifft, peinlich genau über jegliche Kleinigkeit Buch zu führen und Belege aufzubewahren, wollen sie ihr Recht auf Beschränkung der eigenen Zuzahlungen auf 1% des Einkommens in der Tat durchsetzen. Die Eckpunkte der politischen Vereinbarung sind:

  1. Stärkung der „Patienten-Souveränität“ durch mehr Transparenz, Einführung einer intelligenten Chipkarte, was unter Anderem den Arztwechsel ohne Übergabe der Krankenakte realistischer machen soll, sowie verschiedene Wahlmöglichkeiten hinsichtlich Umfang und Ausgestaltung des Versicherungsverhältnisses mit der Krankenkasse. Zunächst vorgesehene Anhörungsrechte für Patientenverbände bzw. für einen Bundespatientenbeauftragten sind nur noch abgewässert im Gesetzentwurf zu finden.
  2. Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen sollen durch ein neues Institut gefördert werden. Praxisärzte werden ein „Qualitätsmanagement“ einführen und sich regelmäßig fortbilden müssen.
  3. Die ärztlichen Vergütungssysteme werden modernisiert. Die Tendenz ist mehr und mehr in Richtung Festpreise neben effizienteren Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Konzentration der Leistungsträger, z.B. in Gesundheitszentren gepaart mit zunehmender Spezialisierung in den Krankenhäusern.
  4. Das System der Festbeträge für die Abrechnung der Apotheken an die Krankenkassen soll auf alle verschreibungspflichtigen Arzneien mit geringer Wirkung ausgedehnt werden. Nichtverschreibungspflichtige Arzneien sollen überhaupt nicht mehr vergütet werden, das heißt, der Patient muß sie selber bezahlen. Hierzu wird es 10 – 12 Ausnahmen geben, z.B. Aspirin (Acetylsalicylsäure – ASS) für Schlaganfallbetroffene. Bei der Vergütung anderer Arzneien wird die Pharmaindustrie die Erhöhung des Herstellerabschlages von 6% auf 16% hinnehmen müssen. Apotheken werden auf (gleichwertige) Importarzneien ausweichen müssen, wenn diese mindestens 15% billiger als die im Inland vertriebene Ware sind. Für Apotheker wird das Verbot des Besitzes von mehr als einer Apotheke auf eine Haupt- und drei Nebenstellen gelockert, und der Versandhandel erhält einen gesetzlichen Rahmen. Auch bei Hilfsmitteln soll die Schraube etwas fester zugedreht werden.
  5. Krankenkassen und kassenärztliche Vereinigungen werden eine Reihe von strukturellen Reformen zur Steigerung der Effizienz und zur Abbau der Bürokratie über sich ergehen lassen müssen. Auch der derzeit höchst komplizierte und inzwischen völlig undurchsichtig gewordene Risikostrukturausgleich (zwischen den Kassen untereinander) soll neu überdacht werden. Allerdings ist dies erst für 2007 vorgesehen.
  6. Vorbeugungs- und Selbsthilfefördermaßnahmen sollen zwischen den Krankenkassen und anderen Beteiligten enger koordiniert werden. Dafür wird ein Gemeinschaftsfonds auf Bundes- wie Landesebene gebildet. Örtliche und regionale Gegebenheiten sind zu berücksichtigen.
  7. Ab 2005 wird der Zahnersatz durch eine Zusatzversicherung zu finanzieren sein. Mit 2006 wird die Versicherung des Krankengeldes allein vom Arbeitnehmer getragen. Sein Monatsbeitrag wird dann um 0,5% über dem des Arbeitgebers liegen. Einige andere Leistungen, wie Sterbe- und Entbindungsgeld werden ganz gestrichen oder nur noch im Einzelfall gewährt (Taxikosten zur ambulanten Behandlung). Bei Brillen, Kontaktlinsen und anderen Sehhilfen steigen die Krankenkassen nunmehr ganz raus. Die Selbstbeteiligung an den anderen Kosten wird neu geregelt. Vereinfacht ausgedruckt wird € 10 Zuzahlung für jedes Medikament oder Hilfsmittel sowie für jeden Arztbesuch oder Krankenhaustag verlangt. Allerdings dürfen für chronisch Kranke die Gesamtzuzahlungen im Jahr 1% des Bruttoeinkommens nicht übersteigen (2% ist die Grenze für Gesunde). Die € 10 Zuzahlung für Arztbesuche fallen pro Krankheit nur einmal im Quartal an, wenn man sich vom Hausarzt zu den Fachärzten überweisen läßt. Bei längeren Krankenhausaufenthalten entfallen die Zuzahlungen nach vier Wochen. Die Medikamentenzuzahlung verringert sich auf 10% der Kosten für Medikamente mit einem Apothekenpreis zwischen € 50 und € 100. Darunter zahlt der Versicherte den Festbetrag von € 5 aber nicht mehr als der Ladenpreis selbst (z.B. bei Aspirin). Bei Heilmittel wie Ergotherapie oder Krankengymnastik gilt eine Eigenbeteiligung von 10% der Kosten plus € 10 für die Verordnung. Für Verbrauchsmittel wie Windeln für Inkontinenz ist die Zuzahlung 10% aber diesmal höchstens € 10 im Monat. Dagegen beträgt die einmalige Zuzahlung auch für teurere langlebige Hilfsmittel wie ein neuer Rollstuhl oder Rollator lediglich € 10.
  8. Nichtversicherte Sozialhilfeempfänger sollen an ihren eigenen Gesundheitskosten mit mindestens € 1 pro Fall „zur Gleichbehandlung mit anderen Versicherten“ beteiligt werden.
  9. Die Versorgungsregeln für Beamte sollen den verschärften Regelungen für die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen angeglichen werden.

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Es ist vielleicht nur natürlich, daß sich jeder Versicherte als einer der Verlierer aus der Reform vorkommt. Ist er gesund und aktiv, wird sein Arbeitgeber besser entlastet als er selbst. Ist er aber krank, muß er mit höheren eigenen Ausgaben zur Entlastung der Krankenkassen rechnen. Dabei wird er etliche Belege sammeln und auswerten müssen, will er seine Rechte zur Beschränkung seiner jährlichen Ausgaben auf 1% bzw. 2% seines Bruttoeinkommens geltend machen. Der Abbau der Bürokratie in den Institutionen geht also mit einem erheblichen administrativen Aufwand für den einzelnen Kranken einher. Für die Ärzte und Apotheken wird es auch nicht einfach sein. Dennoch bleibt bei chronischen Kranken die Sorge der Leistungsverkürzung über das erklärte Ziel des Gesetzes hinaus wohl eher im Vordergrund. Schon jetzt legen manche Kassen eine recht strenge Genehmigungspraxis für Kuren und ähnliche nicht akute aber dennoch wichtige Maßnahmen an den Tag, und man muß auch hier mit einer Verschärfung rechnen, zumindest eingedenk der politischen Druck auf die Kassen, die Beiträge auch dann zu senken, wenn sie noch über Gebühr verschuldet sind.

Dennoch besteht Grund zur Zuversicht. Auf die entsprechende Frage antwortete Frau Brigitte Schlöter von der Pressestelle Hessen der Barmer Ersatzkasse recht erschöpfend, daß, „Jede Reform, die zwangsläufig Veränderungen mit sich bringt, verursacht erst einmal einen gewaltigen Aufschrei. Der Aufschrei in Sachen Gesundheitsreform kam sogar von allen Seiten: von Patienten, Leistungserbringern und Kostenträgern.

Klar war allen aber, so wie bisher konnte und kann es nicht weitergehen. Denn die medizinische Versorgung muß weiterhin nicht nur bezahlbar bleiben sondern soll auch auf einem hohen Niveau stattfinden. Die Gesundheitsreform in dieser Form wird nur ein Zwischenschritt sein. Reformbedarf besteht weiterhin, um das solidarisch finanzierte System nachhaltig zu sichern.

Das jetzige Reformpaket bietet aber viele Chancen, um neue Wege zu beschreiten. Die Barmer wird diese Möglichkeiten vehement nutzen, wird offensiv in einen Qualitätswettbewerb einsteigen, um die doch teilweise hohen Belastungen ihrer Versicherten, dort wo es möglich ist, zu begrenzen. Bonusmodelle auch für Kranke, Prävention von früher Kindheit an, integrierte Versorgungsnetze, strukturierte Behandlungsprogramme für chronisch Kranke, Hausarztmodelle – das sind Möglichkeiten, die viele Chancen bieten. Auch der Patient selbst wird als Teil des Gesundheitswesens weit mehr Einfluß nehmen können als bisher, wenn er möchte.

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Wir müssen uns nur über eines klar werden: Die Eigenverantwortlichkeit eines jeden wird mehr und mehr gefragt sein. Klar, daß im Falle einer Erkrankung alles getan werden muß. Auf der anderen Seite muß sich aber auch jeder selbst bemühen, um Gesundheit möglichst lange zu erhalten. Viele Krankheiten, verbunden mit großem persönlichem Leid, könnten vermieden werden, wenn „Gesundheit“ nicht als etwas Selbstverständliches hingenommen würde. Dazu stehen viele, teilweise kostenlose, Instrumente zur Verfügung, die mehr genutzt werden müssen, z.B. Impfungen und Untersuchungen bei Kindern und Jugendlichen und die Vorsorgeprogramme für Erwachsene. Bezuschußt werden daneben im Rahmen der Prävention u.A. auch Ernährungs- und Bewegungskurse sowie Raucherentwöhnungsprogramme.“

Die gleiche Anfrage bei der PricewaterhouseCoopers Betriebskrankenkasse zeigt von einer ähnlichen Einstellung. Herr Markus Koch vom Vorstand druckte sich zwar einfacher aus, betonte aber, daß die Kassenleistungen nach wie vor gesetzlich festgeschrieben sein werden. „Die hervorgehobene Stellung des Hausarztes im Mittelpunkt der Therapie dürfte sogar vieles einfacher werden lassen. Der Hausarzt kann nunmehr die Therapie nach seiner fachlich gebildeten Einschätzung selbst bestimmen, was ein Ende der Reibereien zwischen Krankenkasse, Facharzt, Hausarzt und Patient bewirken kann. Damit bleibt dem Patienten die medizinisch notwendige Versorgung, ohne daß die Frage der Wirtschaftlichkeit auf seinem Rücken ausgetragen wird.“

Auch bei der Frage der persönlichen Bürokratie wußte Koch Rat. „Wissen Sie, die Kasse kennt doch ziemlich genau ihre Mitglieder. So dürfte es in den meisten Fällen ein Leichtes sein, mit einem chronisch kranken Patienten die kostenlose Versorgung gegen Bezahlung einer der 1% Selbstbeteiligung entsprechenden Monatspauschale zu vereinbaren.“

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Letztlich bleibt die Frage: wie geht es weiter? Diese Gesundheitsreform trägt bestenfalls mittelfristig. Sie paßt das jetzige System in gewisser Weise unangenehmen Fakten an, bietet aber keine dauerhafte Perspektive für die Belange und Bedürfnisse einer alternden aber - nach dem Versiegen der Spätaussiedlerwelle - zugleich schrumpfenden Bevölkerung. Nach zumindest einigen demografischen Modellen ist ab etwa 2010 anstelle der heutigen Arbeitslosigkeit mit einem wachsenden Bedarf an ausländischen Arbeitskräften aus dem Ausland zu rechnen. Da jedoch dies nicht alleine für Deutschland gilt, ist nicht garantiert, daß die hier benötigten Arbeitskräfte auch wirklich hierher kommen wollen**. Sicher werden sie hohe Steuern und Sozialversicherungsbeiträge als Anreiz verstehen, zunächst in Nachbarländern nach geeigneten Stellen zu suchen. Diese und ähnliche Überlegungen geben Anlaß, nach anderen Denkmodellen zur Finanzierung des Gesundheitswesens zu suchen.

Dabei wurde das zunächst offensichtlich Erscheinende und auch in anderen Ländern, z.B. Ungarn bereits praktizierte Modell einer staatlichen Krankenversicherung ohne Beitragshöchstgrenzen aus mehreren Gründen in Expertenkreisen rasch verworfen. Von allem Anderen mal abgesehen, würde es alle Betuchteren in die private Krankenversicherung geradezu zwingen, womit die Idee ihren Zweck von vorneherein verfehlen müßte***. Im Augenblick konzentriert sich die Aufmerksamkeit auf zwei Grundmuster. Das Erste ist dem Schweizer System entlehnt und ist hier als „Bürgerversicherung“ bekannt. Im Kern genießen alle Versicherten gleiche Rechte und zahlen einen einheitlichen Beitrag unabhängig vom Einkommen oder Vermögen. Der Beitrag kann auch bei hohen Aufwendungen relativ niedrig gehalten werden, wenn jeder ihn auch wirklich leistet. Gerade dabei unterstellt er ein auskömmliches Einkommen oder zumindest einen adäquaten Zugang zu Geldmittel für jeden oder fast jeden, sei es als Lohn, Rente oder Zinsen. Diese Unterstellung ist selbst für ein kleines, reiches, recht homogenes Land wie die Schweiz nicht immer einfach. Für ein Land der Größenordnung der Bundesrepublik ist sie ungleich problematischer.

Das andere Muster - irreführenderweise auch manchmal „Bürgerversicherung“ genannt - gipfelt letztlich in die Ausdehnung der Beitragspflicht auf alle Einkunftsarten, aber unter Beibehaltung der Höchstgrenzen des jeweiligen Gesamteinkommens. Damit ist man nicht mehr in der Nähe der verfassungsrechtlich fragwürdigen „Kopfsteuer“, handelt sich aber dafür ein Problem bei der Rentenhöhe ein. Dies folgt aus dem bei vielen Unternehmen nach wie vor durchaus lebendigen Gedanken der Fürsorge im Alter in Verbindung mit der seit Jahrzehnten von der Versicherungswirtschaft gepredigten „drei Säulen-Theorie“ der Altersvorsorge. Danach ruht das Auskommen im Alter auf den drei Säulen der staatlichen Rente, der Betriebsrente und der privaten Ersparnisse. Natürlich wollen die Versicherer bei den beiden letzten Säulen dabei sein. Im Endergebnis muß aber festgestellt werden, es haben sich sowohl Betriebsrente wie auch privater Sparwillen an den vorausgeahnten Bedarf im Alter orientiert. Dabei galten Beide zunächst nur als Zusätze zur ohnehin im internationalen Vergleich opulenten Rentenerwartung aus der Staatskasse. In vielen Fällen waren sie demnach niedrig angesetzt. Nun ist es aber mit der staatlichen Opulenz dahin und daher für viele fraglich geworden, ob sie im Alter ihren Lebensstandard werden beibehalten können. Die Verhängung einer zusätzlichen Abgabe von 12% dürfte für manchen so nicht tragbar sein.

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Bei aller Schärfe der Debatte und bei aller Besorgnis über die langfristigen Auswirkungen der heute zu treffenden Entscheidungen, können die jetzigen Renten noch als sicher gelten. Man wird allenfalls mit einem leichten Wertverlust im Laufe der Zeit rechnen müssen, der sich allerdings von Jahr zu Jahr kaum bemerkbar machen dürfte. Der jährliche Anstieg wird nämlich nur etwa zur Hälfe der Inflation ausgleichen; solange diese aber niedrig bleibt – wofür alles spricht – bleibt der nicht gedeckte Wertverzehr gering. Die jetzt noch aktiven Generationen, und besonders die heute Unter-fünfzigjährigen, werden es jedoch weit schwieriger haben, wenn sie nicht selbst bis zur Pensionierung einen ansehnlichen Betrag auf die hohe Kante legen können. Sie werden nämlich die Rentenkürzung und der in welcher Weise auch immer erheblich gesteigerte Gesundheitskostenbeitrag der Rentner gleichermaßen und gleichzeitig treffen.


* Für die Liebhaber der Sozialversicherungsmathematik: Renten- und Arbeitslosenversicherung 19,5% bzw. 6,5% des Monatslohnes bis € 5,100. Der monatliche Höchstgehalt für die Kranken- und Pflegeversicherung ist € 3,450 und die Beitragssätze liegen zwischen 13% und 14,9% je nach Krankenkasse plus 1,7% für die Pflegeversicherung.
** Die derzeitige „Green-Card“-Regelung möge uns zur Vorsicht bei der Prognose mahnen. Das Programm ist auf 20,000 Fachleute bis 2004 für die Elektronikbranche ausgelegt. Bis jetzt haben aber lediglich 11,000 die angebotene Chance auch ergriffen.
*** In Ungarn funktioniert sie, weil es dort das Wahlrecht für die private Versicherung nicht gibt. Der Grund dafür ist einleuchtend: die private Gesundheitsversicherung hatte sich erst lange nach der Staatlichen etabliert und sich deshalb auf Zusatzleistungen – ähnlich wie in Großbritannien – beschränken müssen. Dennoch unterliegen seit einigen Jahren die Arbeitnehmerbeiträge einer Höchstgrenze. Also, nur der Arbeitgeber muß einer unbegrenzten Beitragspflicht nachkommen.

Andrew Miles

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© Andrew Miles 2003

Zum Artikel "Die Gesundheitsreform 2007"