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 Letzte Änderung: 12.05.2012 9:57 UhrImpressum

 
 

Schlaganfallsymptome:

Plötzlich

  • Sprach- und Sprechstörungen,
  • Sprachverständnisstörungen,
  • Herabhängende Mundwinkel,
  • Halbseitige Lähmungserscheinungen und/oder
  • Taubheitsgefühle auf einer Körperseite,
  • Sehstörungen / Doppelbilder oder
  • plötzliche Erblindung eines Auges.

Wenn Sie bei sich oder anderen diese Symptome
bemerken, gilt:

Sofort Notruf 112
Schnelles Handeln ist entscheidend!

Viele Schlaganfallopfer sind im Moment des
Geschehens völlig hilflos. In dieser Situation kann es lebensrettend sein, dass Familienmitglieder,
Arbeitskollegen und andere Personen den Ernst der Lage erkennen und richtig handeln.

Der Schlaganfall ist ein Notfall!
Jede Minute zählt !

 
     

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NEUES:

28.04.2012
Erika Stolze:
Leistungen der Pflegeversicherung.

10.03.2012
Infos zu unseren Busausflügen 2012:
An die Mosel im Frühjahr.
Bad Kissingen im Herbst.

INFORMATIONEN:

28.04.2012
Erika Stolze:
Leistungen der Pflegeversicherung.

06.03.2012
Andreas Egry:
Nichtmotorische Störungen nach Schlaganfall.

13.08.2011
Erika Stolze:
Inkontinenz — Maßnahmen zur Förderung der Kontinenz.

12.08.2011
Erika Stolze:
MRSA Multi-resistenter Staphylococcus aureus (resistente Keime).

03.02.2011
Dr. phil. Claudia Sümpelmann:
Depression und Schlaganfall.


 
  TERMINE:

13.05.2012
Frühjahrs–Busausflug an die Mosel.

18.05.2012
Treffen der Gruppe
Bad Homburg.
Vortrag: wissenschaftliches Projekt der Uni-Klinik Frankfurt – Referentin Frau Betaki.

20.05.2012
Frühjahrs–Busausflug an die Mosel.

25.05.2012
Treffen der Gruppe
Mörfelden.
Neurologe Andreas Egry, Rüsselsheim.

01.06.2012
Treffen der Gruppe
Frankfurt.
Leichte Gymnastik mit Herrn Anke und Frau Ludwig.

13.06.2012
Treffen der Gruppe Wiesbaden:
TÜV-Prüfstelle für Fahrerlaubnis nach Schlaganfall.

27.06.2012
Treffen der Gruppe Hattersheim:
"Bluthochdruck", Herr Helmut Schmitt –SHG Bluthochdruck in Frankfurt/M..

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
     

 

 

24.12.2006
Die Gesundheitsreform 2007
von Andrew Miles

 
 


Am 16. Februar 2007 erteilte der Bundesrat dem im Zuge der Verabschiedung durch den Bundestag erheblich veränderten "Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV-WSG)" trotz erheblicher Zweifel seine Zustimmung. Damit kann das Gesetz am 1. April 2007 in Kraft treten. Seine Bedenken fasste der Bundesrat in einer Entschließung zusammen, in der die Bundesregierung aufgefordert wird, die weiteren Entwicklungen im Gesundheitswesen genau zu verfolgen und erforderlichenfalls korrigierend einzugreifen. Es ist dem Bundesrat darüber regelmäßig zu berichten. Ferner steht die Errichtung bzw. die Tätigkeitsaufnahme des "Gesundheitsfonds" am 1. Januar 2009 unter dem Vorbehalt eines weiteren Gutachtens über die zu erwartenden Auswirkungen. Eine Zusammenfassung des Gesetzes samt Bundesratsentschließung erscheint hier in Kürze. Der Originaltext steht auf der homepage des Bundesrats zum Herunterladen bereit - www.bundesrat.de - BR-Drucksache 75/07.

Text bisher:
Nach der für viele ärgerlichen aber letztlich mehr oder weniger erfolglosen Reform des Gesundheitswesens 2004 sieht das Bundesgesundheitsministerium weiteren Handlungsbedarf. Am 12. Juli 2006 hat es die Eckpunkte für eine Reform im Kabinett absegnen lassen, allerdings nur als Grundlage für weitere Verhandlungen mit den betroffenen Institutionen, Verbänden, Interessenvertretungen etc. Im Kern wollte das Ministerium sicherstellen, dass alle Bürger unabhängig vom Einkommen einen umfassenden Krankenversicherungsschutz - gesetzlich oder privat - genießen (dzt. ist dies nicht der Fall, z. B. bei Leuten, die nicht mehr pflichtversichert sind und eine freiwillige oder private Krankenversicherung nicht abschließen) und dass die medizinische Versorgung zum gleichen medizinischen Standard erfolgen sollte. Daneben sollte Bürokratie abgebaut und die Verwaltungsinstitutionen gestrafft werden. Der Wettbewerb zwischen den Kassen untereinander und zwischen den gesetzlichen und Ersatzkassen einerseits und den "Privaten" anderseits sollte gefördert werden. Mit dies im Sinne sollte der gesetzliche KV-Beitragssatz vereinheitlicht werden. Die Beiträge wären an eine zentrale Sammelstelle ("Gesundheitsfonds") zu leisten, die das Aufkommen an die Krankenkassen unter Berücksichtigung der Mitgliederzahl und Alters- bzw. Risikostruktur der Versicherten verteilen sollte. Die einzelnen Kassen hätten dann innerhalb gewissen Grenzen die Möglichkeit der überschüssige Beiträge zu erstatten oder Defizite durch zusätzliche Beiträge auszugleichen. Wie dies im Einzelnen aussehen und in wie weit der Arbeitgeber, der ja die Beiträge beinahe zu Hälfte trägt, an den Entscheidungen beteiligt werden sollte gehören zu den vielen noch sehr umstrittenen Themen der Reform.

Am 7. September verkündete das Gesundheitsministerium eine dreimonatige Pause in der Vorbereitung des Gesetzgebungsverfahrens, um für weitere Verhandlungen Zeit zu gewinnen.

Am 5. Oktober wurde innerhalb der Koalition ein in der Öffentlichkeit allerdings umstrittener Kompromiss erzielt. Am 25. Oktober beschloss das Kabinett den Entwurf eines "Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der Geseztlichen Krankenversicherung(GKV-Wettbewerbsstärkungssgesetz)" in den Bundestag einzubringen. Eckpunkte sind:

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  • Es wird ab dem 1. Januar 2009 der Beitragssatz in der gesetzlichen Krankversicherung (GKV) vereinheitlicht. Wie bisher trägt der Arbeitnehmer den ersten 0,9% alleine, danach sind Arbeitnehmer wie Arbeitgeber je zur Hälfte beteiligt. Die Beiträge werden zunächst an die jeweilige Kasse gezahlt; diese führt sie an einen neu zu errichtenden "Gesundheitsfonds" ab. Von dort erhält sie einen Pauschbetrag pro Versichertem zurück, aber differenziert nach Alter, Geschlecht und Gesundheitsrisiko. Das Risiko bezieht sich auf eine noch zu beschließende Liste von 50 bis 80 chronische Krankheiten. Die Beitragssätze wurden noch nicht festgelegt; derzeit schwanken sie zwischen 12,9 und 15,1% des Arbeiteinkommens bis höchstens 42.750 € im Jahr.
  • Erwirtschaftet die Kasse einen Überschuss, kann sie Beiträge zum Teil an die Mitglieder zurückerstatten. Beim Fehlbetrag kann sie einen zusätzlichen Beitrag vom Arbeitnehmer bis zu 1% des Beitragspflichtigen Entgeltes erheben (2006 wäre also der höchstmögliche Zusatzbeitrag 427,50 €) oder als Sockelbetrag von jedem Mitglied 8 €. Wird ein Zusatzbeitrag angekündigt kann das Mitglied seine Kasse sofort wechseln.
  • Ehemals Versicherte erhalten ein Rückkehrrecht in ihre alte gesetzliche oder private Kasse.
  • Die privaten Krankenversicherungen müssen einen "Basistarif" für GKV-entsprechende Leistungen anbieten. Hierbei ist dem Versicherten den beitragsmindernden Selbstbehalt von 300, 600, 900 oder 1,200 € einzuräumen. Der Beitrag für die Versicherung ohne Selbsbehalt darf unter keinen Umständen den Höchstbeitrag bei der GKV nicht übersteigen. Dzt. entspricht dies etwa 6,400 € jährlich.
  • Auch Privatversicherte dürfen die Versicherung nach den selben Grundsätzen wie bei den GKV wechseln. Allerdings werden sie mit zunehmenden Alter als höhere Risiken bei der neuen Gesellschaft eingestuft. Dagegen wirkt die so genannte "Portabilität", d.h. die vorgeschriebene Übertragung auf die neue Versicherung der bei der alten gebildeten Altersrücklagen, die das zunehmende Risiko der erhöhten Gesundheitskosten im Alter abfangen sollen. Leider ist die Portabilität auf die Leistungen nach dem Basistarif beschränkt und auch dort kommt sie erst 2013 uneingeschränkt zur Geltung.
  • Die 1% Einkommensobergrenze für die Belastung mit Gesundheitskosten für chronisch Kranke entfällt, wenn der Patient sich nicht an die verordnete Therapie hält. In dem Fall gilt die "normale" Obergrenze von 2% des Haushaltseinkommens.

Am 27. Oktober wurde der Gesetzentwurf in erster Lesung im Bundestag debattiert und dann an die Ausschüsse verwiesen.

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Eigene Anmerkungen:

  • Nach Darstellung des Bundesgesundheitsministeriums soll der Reform zu mehr Wettbewerb und weniger Bürokratie führen. Wie diese Ziele beim einheitlichen Beitrag nebst standardisierten Leistungen zum einem sowie bei der Fülle an neu zu errichtenden Abstimmungs- und Verwaltungsgremien zum Anderen zu erreichen sein werden, verrät das Ministerium der Öffentlichkeit nicht. Jedenfalls sind noch keine Klagen über Arbeitsplatzgefährdung im Gesundheitswesen zu vernehmen.
  • Was den Wettbewerb unter den Leistungsanbietern anbelangt, so steht die Fortsetzung der derzeitigen Praxis zu befürchten, wonach der Patient die Differenz zum "genehmigten" Höchstbetrag für ein Medikament selber bezahlen muss, wenn sich Kasse und Lieferant nicht einigen können oder wollen.
  • Was die wirtschaftliche Effizienz der Kassen anbelangt, so ist diese sowohl durch Verschlankung der Verwaltung wie auch durch eine verschärfte Genehmigungspraxis für Reha- und ähnliche Maßnahmen nach der Akutphase einer Erkrankung zu erreichen. Jedenfalls enthält der Referentenentwurf keinen wirksamen Schutz für den Patienten vor übertriebenem Sparwillen an der falschen Stelle.

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Reaktionen:

Der Gesetzentwurf hat bereits erhebliche Kritik geerntet. Öffentlichkeit wie Medizin, gesetzliche Kassen wie private Versicherungen, Industrie,  und sogar Abgeordnete haben am Reformvorhaben wie an dieser Umsetzung vieles auszusetzen. Ob und mit welchem Wortlaut das Gesetz in Kraft tritt bleibt abzuwarten.

Bis Ende Dezember folgte ein teilweise erbitterter Streit über insbesondere die finanziellen Auswirkungen der Reform. Die Länder Bayern, Baden-Württemberg und Hessen haben mit der Ablehnung im Bundesrat gedroht, weil sie jährliche Belastungen von jeweils über €1 Milliarde befürchten. Der Hinweis der Gesundheitsministerin auf die gesetzliche Beschränkung der Zusatzbelastung für jedes Bundesland auf €100 Mio jährlich hat ohne Klarstellung der Wirkungsweise dieses Fangnetzes zur Beruhigung der Gemüter nichts beigetragen, zumal die Gültigkeitsdauer der Garantie alles andere als klar ist. Des Weiteren haben die gesetzlichen und Ersatzkrankenkassen gegen Jahresende in vielen Fällen spürbare Beitragsanhebungen bekanntgegeben, was die Ministerin zum öffentlichen Aufruf zum Kassenwechsel veranlasst hat.

Insgesamt steht ein stures Festhalten an einer unliebsamen weil unpopulären Reform zu befürchten. Die Motiven dazu scheinen um den Wunsch der Koalition nach wenigstens einer durchgreifenden Reform als Tätigkeitsnachweis sowie um den nicht offen ausgesprochenen Wunsch mancher Sozialpolitiker nach einem einheitlichen Gesundheitswesen zu kreisen.

Stand: 24. Dezember 2006

Andrew Miles

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© Andrew Miles 2006